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   VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.07.1999 - VGH B 4/99   

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VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.07.1999 - VGH B 4/99 (https://dejure.org/1999,16745)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.07.1999 - VGH B 4/99 (https://dejure.org/1999,16745)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - VGH B 4/99 (https://dejure.org/1999,16745)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.07.1999 - VGH B 4/99
    Im Grundgesetz ist die Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes im Rechtsstaatsprinzip und speziell für den Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verankert (vgl. BVerfGE 88, 118, 123; 93, 1, 13); in der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz kann die parallele Gewährleistung den Art. 1 Abs. 2 und Abs. 4, Art. 6 Abs. 2 und Art. 124 LV entnommen werden.

    Innerhalb des so vorgegebenen Rahmens hat das jeweils angerufene Gericht für einen effektiven Rechtsschutz in einer dem Begehren angemessenen Zeit zu sorgen (vgl. BVerfGE 88, 118, 123 - 125; 93, 1, 13; BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 1997, NJW 1997, 2811, 2812; EGMR, Urteil vom 1. Juli 1997, NJW 1997, 2809, 2810).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.07.1999 - VGH B 4/99
    Im Grundgesetz ist die Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes im Rechtsstaatsprinzip und speziell für den Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verankert (vgl. BVerfGE 88, 118, 123; 93, 1, 13); in der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz kann die parallele Gewährleistung den Art. 1 Abs. 2 und Abs. 4, Art. 6 Abs. 2 und Art. 124 LV entnommen werden.

    Innerhalb des so vorgegebenen Rahmens hat das jeweils angerufene Gericht für einen effektiven Rechtsschutz in einer dem Begehren angemessenen Zeit zu sorgen (vgl. BVerfGE 88, 118, 123 - 125; 93, 1, 13; BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 1997, NJW 1997, 2811, 2812; EGMR, Urteil vom 1. Juli 1997, NJW 1997, 2809, 2810).

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.07.1999 - VGH B 4/99
    Innerhalb des so vorgegebenen Rahmens hat das jeweils angerufene Gericht für einen effektiven Rechtsschutz in einer dem Begehren angemessenen Zeit zu sorgen (vgl. BVerfGE 88, 118, 123 - 125; 93, 1, 13; BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 1997, NJW 1997, 2811, 2812; EGMR, Urteil vom 1. Juli 1997, NJW 1997, 2809, 2810).
  • EGMR, 01.07.1997 - 20950/92

    PROBSTMEIER c. ALLEMAGNE

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.07.1999 - VGH B 4/99
    Innerhalb des so vorgegebenen Rahmens hat das jeweils angerufene Gericht für einen effektiven Rechtsschutz in einer dem Begehren angemessenen Zeit zu sorgen (vgl. BVerfGE 88, 118, 123 - 125; 93, 1, 13; BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 1997, NJW 1997, 2811, 2812; EGMR, Urteil vom 1. Juli 1997, NJW 1997, 2809, 2810).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.07.1999 - VGH B 4/99
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird das Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses trotz Erledigung des ursprünglichen Begehrens gerade auch wegen der angenommenen objektiven Funktion des Verfassungsbeschwerdeverfahrens dann bejaht, wenn (1.) andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt oder (2.) die Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu befürchten ist oder (3.) die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247, 257 und 258 f. - zur Doppelfunktion der Verfassungsbeschwerde - 81, 138, 140; 91, 125, 133; 96, 298, 300).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.07.1999 - VGH B 4/99
    Das angerufene Gericht entscheidet insofern eigenverantwortlich im Rahmen seiner allgemeinen Justizgewährleistungspflicht (vgl. BVerfGE 55, 349, 369).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.07.1999 - VGH B 4/99
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegeben sein (vgl. BVerfGE 81, 138, 140).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.07.1999 - VGH B 4/99
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird das Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses trotz Erledigung des ursprünglichen Begehrens gerade auch wegen der angenommenen objektiven Funktion des Verfassungsbeschwerdeverfahrens dann bejaht, wenn (1.) andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbleiben würde und der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt oder (2.) die Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu befürchten ist oder (3.) die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247, 257 und 258 f. - zur Doppelfunktion der Verfassungsbeschwerde - 81, 138, 140; 91, 125, 133; 96, 298, 300).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.08.1994 - VGH B 15/93
    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.07.1999 - VGH B 4/99
    Diese Formulierung deutet auf ein engeres, auf die jeweils angegriffene Entscheidung oder Verfahrenshandlung abstellendes Verständnis der Bundesrechtsklausel hin (vgl. hierzu: VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. August 1994, NJW 1995, 444, 445).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 26.04.2013 - VGH B 6/12

    Verfassungsbeschwerde gegen satzungsmäßige Erhöhung des Renteneintrittsalters von

    Das für die Zulässigkeit jeder Verfassungsbeschwerde erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 15. Juli 1999 - VGH B 4/99 -, juris; ferner BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1981 - 2 BvR 632/78 -, BVerfGE 56, 99 [106]; BVerfG, Beschluss vom 30. November 1989 - 2 BvR 3/88 -, BVerfGE 81, 138 [140]) ist grundsätzlich zu bejahen, solange der Rechtsschutzsuchende gegenwärtig betroffen ist und mit seinem Rechtsbehelf ein konkretes praktisches Ziel erreichen kann.
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